Was ist der Steuerbonus für smarte Thermostate?

Geschrieben von Nele

Aktualisiert am

3. Dezember 2025

·

15:39

Was ist der Steuerbonus für smarte Thermostate?

Seit dem 01.01.2020 fördert der deutsche Staat energiesparende Renovierungen an selbstgenutzten Wohngebäuden. Über diesen Steuerbonus nach Paragraph 35c des Einkommensteuergesetzes kann auch ein smarter Thermostat gefördert werden. Wir verraten dir, wie du diesen Zuschuss für intelligente Thermostate in Anspruch nimmst.

Renovierungsarbeiten an einem Haus

Was wird gefördert?

Der Steuerbonus für smarte Thermostate wurde im Zuge des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht beschlossen. Du kannst in deiner Steuererklärung Geld zurück fordern, wenn du bei dir zu Hause eine energieeffiziente Maßnahme durchführst. Dazu zählen zum Beispiel die Wärmedämmung von Wänden, die Erneuerung von Heizungsanlagen und der Einbau von energieeffizienten Thermostaten. Die Förderung umfasst Materialkosten und die Kosten für den Einbau.

Smartes Thermostat an einer Wand

Zuschuss für deine smarten Thermostate

Mit einem intelligenten Thermostat sparst du Energie, indem du deinen Verbrauch besser im Blick hast oder die Heizung über eine App runter schaltest, wenn du nicht zu Hause bist. Insgesamt bekommst du 20 Prozent der Material- und Installationskosten zurück. In dem Jahr, in dem du den Thermostat gekauft hast, kannst du 7 Prozent deiner Kosten zurückverlangen. Im Folgejahr nochmal 7 Prozent und im zweiten Folgejahr nochmal 6 Prozent.

Alle smarten Thermostate
 smartes Thermostat mit Smartphone bedienen

Das benötigst du für die Förderung

Um deine Ausgaben beim Finanzamt und in der Steuererklärung geltend zu machen, muss dein Haus älter als 10 Jahre sein und die Renovierung zwischen dem 31.12.2019 und 1.1.2030 stattfinden. Bereite für deine Anfrage folgende Dinge vor:

  • Die Bescheinigung des Handwerksbetriebs über die Installation
  • Alle Rechnungen für den Thermostaten und die Installation durch den Fachmann
  • Eine (Muster-) Bescheinigung des Fachunternehmens für das Finanzamt

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Artikel von Nele

Thermostat Expertin.

Nele